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Lagergruppenzuordnungen von Explosivstoffen

Sprengstoffgesetz (SprengG)

Die BAM ist gemäß § 4 der 2. SprengV zuständig für die Zuordnung von Explosivstoffen zu Lager- und Verträglichkeitsgruppen. Auf der Grundlage des § 4, Abs. (3) der 2. SprengV hat die BAM Listen über erteilte Lagergruppenzuordnungen zu führen und zugänglich zu machen.

Lagergruppenzuordnungen

Lagergruppenzuordnungen Explosivstoffe (HTML)

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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