Gefahrgutverpackungen
Gefahrgutumschließungen
Gefahrgutverpackungen sind Umschließungen für den Transport gefährlicher Güter. Zusammenfassend fallen unter den Begriff "Gefahrgutverpackungen" die
- Verpackungen nach ADR Kapitel 6.1 und 6.3
- Großpackmittel (IBC) nach ADR Kapitel 6.5
- Großverpackungen (LP) nach ADR Kapitel 6.6
Gefahrgutverpackungen müssen von einer kompetenten Stelle/ Behörde zugelassen sein. In Deutschland ist dafür die BAM zuständig.
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Hinweise zur Verwendung
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Zulassungsvoraussetzungen
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Regelwerke zum Gefahrguttransport
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Von der BAM anerkannte Stellen
