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Waffenrechtliche Aufgaben der BAM

Waffenrecht

Beschussgesetz (BeschG)

Die BAM ist gemäß § 10 Beschussgesetz zuständig für die Zulassung von pyrotechnischer Munition. Über die erteilten Zulassungen sind von der BAM Listen zu führen. Diese Listen sind als PDF-Dateien hinterlegt.

Mit der Bereitstellung der Datensätze erfüllt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ihre Verpflichtung zur Publikation.

Zulassung von Pyrotechnischer Munition

Veröffentlichungsliste der zugelassenen pyrotechnischen Munition - Klasse PM I (nicht barrierefrei) [PDF, 624 KB]  
Veröffentlichungsliste der zugelassenen pyrotechnischen Munition - Klasse PM II (nicht barrierefrei) [PDF, 368 KB]

Liste der Auflagen (Abkürzungen Code-Nummern) (nicht barrierefrei) [PDF, 169 KB]

Antragsformular zur Zulassung von pyrotechnischer Munition nach §10 des Beschussgesetzes (BeschG)

Antragsformular Pyrotechnische Munition

Anlage zum Antragsformular Pyrotechnische Munition 

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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