Explosivstoffe - Klassifizierung - Formulare
Amtliche Mitteilungen
Klassifizierung und weitere gesetzliche Aufgaben
Antragsformulare und Merkblätter
Gefahrgutklassifizierung und Lagergruppenzuordnung
Merkblatt zur Klassifizierung von Explosivstoffen und Pyrotechnik durch die BAM (PDF)
Antragsformular - Gefahrgutklassifizierung und Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen (PDF)
Verbringen von Explosivstoffen zwischen EU-Staaten
Merkblatt - Meldeverfahren zum Verbringen von Explosivstoffen (PDF)
Zuteilung einer Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers (1. SprengV)
Wer Explosivstoffe auf dem Markt bereitstellt, die nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/28/EU einem System der eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit unterliegen, hat diese Explosivstoffe sowie deren kleinste Verpackungseinheit mit einer eindeutigen Kennzeichnung nach dem Anhang der Richtlinie 2008/43/EG zu versehen. Die Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers wird von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugeteilt und ist Bestandteil der Kennzeichnung.
Antragsformular Zuteilung einer Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers
