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Explosivstoffe - Klassifizierung - Formulare

Amtliche Mitteilungen

Klassifizierung und weitere gesetzliche Aufgaben

Antragsformulare und Merkblätter


Gefahrgutklassifizierung und Lagergruppenzuordnung

Merkblatt zur Klassifizierung von Explosivstoffen und Pyrotechnik durch die BAM (PDF)

Antragsformular - Gefahrgutklassifizierung und Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen (PDF)
 

Verbringen von Explosivstoffen zwischen EU-Staaten

Merkblatt - Meldeverfahren zum Verbringen von Explosivstoffen (PDF)

Download Antragsformular Verbringen - mit allgemeinen Erläuterungen der EU-Kommission und ergänzenden Hinweisen der BAM zum Verbringen von Explosivstoffen (PDF) (nicht barrierefrei) [PDF, 3 MB]

"National Authorities", Liste der Ansprechpartner in europäischen Mitgliedstaaten für das Verbringen (in Abschnitt "Explosives")

 

Zuteilung einer Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers (1. SprengV)

Wer Explosivstoffe auf dem Markt bereitstellt, die nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/28/EU einem System der eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbarkeit unterliegen, hat diese Explosivstoffe sowie deren kleinste Verpackungseinheit mit einer eindeutigen Kennzeichnung nach dem Anhang der Richtlinie 2008/43/EG zu versehen. Die Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers wird von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugeteilt und ist Bestandteil der Kennzeichnung. 

Antragsformular Zuteilung einer Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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