EU-Baumusterprüfbescheinigungen
Amtliche Mitteilungen
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist benannte Stelle (Kennnummer 0589) im Rahmen der EU-Richtlinie 2014/28/EU für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Explosivstoffe (Modul B). über die von der BAM nach § 5 SprengG in der Folge erteilten EU-Baumusterprüfbescheinigungen sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der 1. SprengV Listen zu führen.
Altlisten der EU-Baumusterprüfbescheinigungen bis 2010 (ausgestellt durch die BAM)
EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Explosivstoffe (PDF)
Listen der Bescheinigungen ab 2010
EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Sprengstoffe, -schnüre und -ladungen (HTML)
EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Zündmittel (HTML)
EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Treibmittel, Vorprodukte und pyrotechnische Sätze (HTML)
Listen der abgelaufenen und widerrufenen Bescheinigungen
Abgelaufene und widerrufene EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Zündmittel (HTML)
