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EU-Baumusterprüfbescheinigungen

Amtliche Mitteilungen

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist benannte Stelle (Kennnummer 0589) im Rahmen der EU-Richtlinie 2014/28/EU für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Explosivstoffe (Modul B). über die von der BAM nach § 5 SprengG in der Folge erteilten EU-Baumusterprüfbescheinigungen sind gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der 1. SprengV Listen zu führen.

 

Altlisten der EU-Baumusterprüfbescheinigungen bis 2010 (ausgestellt durch die BAM)

EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Explosivstoffe (PDF)

 

Listen der Bescheinigungen ab 2010

EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Sprengstoffe, -schnüre und -ladungen (HTML)

EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Zündmittel (HTML)

EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Treibmittel, Vorprodukte und pyrotechnische Sätze (HTML)

 

Listen der abgelaufenen und widerrufenen Bescheinigungen

Abgelaufene und widerrufene EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Sprengstoffe, -schnüre und -ladungen (HTML)

Abgelaufene und widerrufene EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Zündmittel (HTML)

Abgelaufene und widerrufene EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Treibmittel, Vorprodukte und pyrotechnische Sätze (HTML)

Die BAM ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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