Tankcontainer für organische Peroxide

Quelle: BAM

Schnellzugang: Gefahrgutregeln (BAM-GGRs), Anträge, Musterprüfbericht

Unter "Tanks und Container" fallen die folgenden Umschließungen:

  • Tankfahrzeuge (mit festverbundenen Tanks, Volumen ≥ 1.000 l) sowie Tankfahrzeuge der IMO Typen 4, 6 und 8 nach dem IMDG-Code
  • Tankcontainer / ortsbewegliche Tanks
  • Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen
  • Saug-Druck-Tanks
  • BK-Schüttgutcontainer
  • Mischladeeinheiten (MEMUs)
  • Gascontainer mit mehreren Einheiten (MEGC)

Forschen für die Sicherheit

Durch thermische und mechanische Untersuchungen, also die Simulation von Unfallszenarien, können wir maßgeblich zur Verbesserung der Tanktechnik beitragen. In Brandversuchen testen wir z. B. Beschichtungsmaterialien, die eine Explosion des Tanks verhindern soll, bis erste Rettungsmaßnahmen greifen.

Solche Großversuche sind auf dem BAM Testgelände Technische Sicherheit möglich.

Die Vielfalt der Korrosionsarten und -formen, die an Konstruktionswerkstoffen auftreten können, haben sehr unterschiedliche Schäden mit durchaus differierenden Gefährdungspotentialen zur Folge.

Im Rahmen der Werkstoffbewertung forschen wir u. a. zu Fragen der Korrosions- sowie Materialbeständigkeit von Werkstoffen.

Gefahrgutlagerung und Risikomanagement

Die Beurteilung und Eignungsfeststellung von Tanklagern, Haushaltstanks und Leckschutzauskleidungen, Brandschutzmaßnahmen für Flüssiggasbehälter sowie die Ermittlung der Sicherheitsanforderungen an Umfüllstellen gehören ebenfalls zu unserem Aufgabenspektrum.

Durch wachsende Transportleistungen und den zunehmenden Transitverkehr ist zu erwarten, dass auch das Unfallgeschehen davon beeinflusst werden wird.

Wir begleiten die Erarbeitung von sicherheitstechnischen Konzepten zur Vorschriftenentwicklung für den Transport und die Lagerung von Gefahrgütern.

Zulassung

Tanks und Container müssen ganz überwiegend von einer zuständigen Behörde oder einer benannten Stelle zugelassen sein. In Deutschland ist für den Großteil der Umschließungsarten die BAM zuständig. Nur für die Umschließungen für Klasse 2 (Gase) im Rechtsbereich des Binnenverkehrs (ADR/RID 6.8) werden per Verordnung die sogenannten "benannten Stellen" tätig.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Information zu gefahrgutrechtlichen Vorschriften für Transporttanks einschließlich ihrer Beförderungstechnik

Ein Antragsformular für Baumusterzulassungen sowie weitere Hinweise und die betreffenden Gefahrgutregeln der BAM finden Sie im Bereich "Amtliche Mitteilungen".

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