1. Gefahrgutverpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen

1.1 Von der BAM anerkannte Stellen

Anerkannte Prüfstellen (Stand 26.09.2022)
Anerkannte Inspektionsstellen (Stand 22.01.2024)
Anerkannte Überwachungsstellen (Stand 11.07.2023)
Ausländische Behörden mit MoU - (Stand 03.07.2014) Bestehende Vereinbarungen zur Durchführung der Audits und Überwachungsprüfungen

1.2 Listen der Kurzzeichen

Kurzzeichen von Rekonditionierbetrieben (Stand 09.04.2019)
Kurzzeichen von Betrieben für Reparaturen an IBC (Stand 09.04.2019)

1.3 Publizierte Zulassungen

Datenbank:
Verpackungs-Recherche (Deutsche Zulassungen von Gefahrgutverpackungen)

1.4 Allgemeinverfügungen der BAM

Klassifizierung von Asservaten von Feuerwerk

Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Asservaten von Feuerwerk für die innterstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Allgemeinverfügung Asservate Feuerwerk (Stand 14.11.2017)

Kampfmittel

Allgemeinverfügung Kampfmittel
Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die staatlichen Kampfmittelräumdienste der Länder.

Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen auf der Straße

BAM-Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/Az. 3.2/01 2020 Rev. 1
Zulassung der Beförderung von medizinischen Abfällen, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) kontaminiert sind (Rev. 1 vom 31.03.2020)

Weitere Informationen zum Umgang mit Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes beim Umweltbundesamt (UBA)

BAM-Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/Az. 3.12/304 918
Zulassung einer alternativen Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen tierischen Stoffen auf der Straße (Vogelgrippe, Tollwut oder ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B, Stand 26.02.2020). Weitere Hinweise dazu unter "Fachthemen"

BAM-Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/Az. 3.12/304 917
Zulassung einer alternativen Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen tierischen Stoffen auf der Straße (afrikanische Schweinepest, Stand 26.02.2020) Weitere Hinweise dazu unter "Fachthemen"

Beförderung gefährlicher unverpackter Gegenstände

Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/IMDG-Code, Az. 3.12/301551 Zulassung der Beförderung gefährlicher unverpackter Gegenstände im Seeverkehr (Stand 23. Mai 2014)
Diese Neufassung ersetzt die Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/RID/IMDG-Code Az. III.12/201235 vom 28.08.2009.
Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR, Az. 3.12/301549 Zulassung der Beförderung von unverpackten Gegenständen auf der Straße (Stand 23.Mai 2014)
Diese Neufassung ersetzt die 1. Neufassung der Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/002 vom 24. März 2010.

Erstmalig und wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen

BAM-Allgemeinverfügung Az. 3.5/01 2021
Zustimmung zum Ersatz einer Flüssigkeitsdrückprüfung durch eine Prüfung mit einem Gas

1.5 Leitfäden der BAM

Leitfaden zur Beurteilung mängelbehafteter Versandstücke im Luftverkehr: siehe unter Fachthemen

1.6 Gefahrgutregeln der BAM (BAM-GGR)

BAM-GGR 001 Anerkennung von Überwachungsstellen; Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP)

BAM-GGR 001 in der ab 01.07.2020 gültigen Fassung (Revision 3.1). Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter

BAM-GGR 001-Allgemeiner Teil
BAM-GGR 001-Teil A
Herstellung und Wiederaufarbeitung
Antrag auf Anerkennung des QSP als rtf-Textdatei oder als PDF-Datei (Rev-4.0 vom 17.08.2020)

BAM-GGR 001-Teil B
Rekonditionierung und Reparatur
Antrag auf Anerkennung des QSP als rtf-Textdatei oder als PDF-Datei (Rev-4.0 vom 17.08.2020)

BAM-GGR 001-Teil C
Anerkennung von Überwachungsstellen
Antrag auf Anerkennung als Überwachungsstelle (Rev-2.0 vom 05.10.2018)
Antrag auf Anerkennung eines Begutachters (Rev-2.0 vom 05.10.2018)

BAM-GGR 001-Teil D
Witness-Audits

BAM-GGR 001-Teil E
Prüfung von Gefahrgutverpackungen

Die bis zum 30.06.2020 ausgestellten Anerkennungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Erläuterungen zur Revision 3.1

Anhang 1 Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle (Rev. 4 vom 01.10.2017)
Anhang 2 Toleranzen (Rev. 1 vom 01.07.2020)


Mustervorlagen zur BAM-GGR 001 zur Herstellung und Wiederaufarbeitung, Rekonditionierung und Reparatur (Wartung), sowie zur Anerkennung von Überwachungsstellen
Ratgeber Kategorisierung von Abweichungen aus Überwachungsberichten (Rev. 10, September 2023)
Ratgeber zum Umfang von Überwachungsbegehungen (Stand 09-2019)

Anerkannte Überwachungsstellen (Stand 11.07.2023)
Ausländische Behörden mit bestehender Vereinbarung zur Durchführung der Audits und Überwachungsprüfungen (Stand 03.07.2014)

Informativ zur BAM-GGR 001: Ratgeber Wartung, Reparatur, Inspektion Beschreibung der Tätigkeiten der regelmäßigen Wartung, Reparatur und Wiederaufarbeitung von Großpackmitteln (IBC) und der Rekonditionierung und Wiederaufarbeitung von Verpackungen (Fassung 1.2 vom 14.01.2021)

BAM-GGR 002 Anerkennung von Inspektionsstellenstellen; Durchführung von Inspektionen an bestimmten Großpackmitteln (IBC)

BAM-GGR 002 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) (Stand 11.01.2018)
Antrag auf Anerkennung als Inspektionsstelle (docx)
Von der BAM anerkannte Inspektionsstellen (Stand 22.01.2024)

BAM-GGR 003 Kunststoff-Formstoffe

BAM-GGR 003 Verfahrensregeln zum Eignungsnachweis alternativer Kunststoff-Formstoffe von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) zur Beförderung gefährlicher Güter (Rev. 2 vom 16.09.2019)

BAM-GGR 004 Alternativer Nachweis der chemischen Verträglichkeit; Assimilierungsliste

BAM-GGR 004 Alternativer Nachweis der chemischen Verträglichkeit; Assimilierungsliste
Anhang 1 zur BAM-GGR 004 Assimilierungsliste
Anhang 2 zur BAM-GGR 004 Verfahrensanweisung zur Aufnahme neuer Stoffe/Stoffgemische in die BAM-Assimilierungsliste
Anhang 3 zur BAM-GGR 004 Verfahrensanweisung zur Aufnahme neuer Modellflüssigkeiten in die BAM-Assimilierungsliste
Anhang 4 zur BAM-GGR 004 Schädigungsmechanismen und Labormethoden
Anhang 5 zur BAM-GGR 004 Von der BAM anerkannte Prüfstellen zur Durchführung von Prüfungen nach Labormethoden A, B und C
Anhang 6 zur BAM-GGR 004 Erläuterungen / Begriffe

BAM-GGR 005 Anerkennung von Prüfstellen / Durchführung der Bauartprüfung

BAM-GGR 005 Verfahren zur Anerkennung von Prüfstellen für die Baumusterprüfung sowie zur Durchführung der Baumusterprüfung an Verpackungen, Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse 6.2, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen (Revision 1 vom 12.01.2022)
Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle nach BAM-GGR 005 (rtf)
Anerkannte Prüfstellen (Stand: 26.09.2022)

Mitteilung zur BAM-GGR 005: Anerkennung einer gleichwertigen Netzmittellösung als Standardflüssigkeit für die Durchführung der chemischen Verträglichkeitsprüfung gemäß 6.1.6.1 a) ADR/RID (Stand 03.03.2022)

BAM-GGR 006 Baureihen

BAM-GGR 006 Verfahren der Bauartprüfung und Zulassung von Kisten aus Pappe (4G)

BAM-GGR 013 Wiederaufgearbeitete Fässer aus Stahl

BAM-GGR 013 Besondere Verfahren der Bauartprüfung und -zulassung von wiederaufgearbeiteten Fässern aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel (1A1) und Fässern aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) (Stand 13.01.2020)

Siehe auch: Regelungen im Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen im Rahmen der Zulassung von neuen und wiederaufgearbeiteten Fässern aus Stahl mit nicht abnehmbarem Deckel (1A1), Fässern aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) und Kombinationsverpackungen mit einem Innengefäß aus Kunststoff in einem Fass aus Stahl (6HA1) zur Beförderung gefährlicher fester und flüssiger Güter mit einem zylindrischen Fasskörper gemäß der Definition nach Unterabschnitt 6.1.4.1 des ADR/RID/IMDG-Codes bzw. nach Ziffer 3.1.1, Teil 6 der ICAO-TI.

BAM-GGR 015 Chemische Verträglichkeit von Verpackungen aus Polyethylen und aus koextrudiertem Kunststoff

BAM-GGR 015 Nachweis der ausreichenden chemischen Verträglichkeit von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus Polyethylen (PE) und aus koextrudiertem Kunststoff (Coex-PE/PA bzw. Coex-PE/EVOH) gegenüber flüssigen Stoffen (z.B. Zubereitungen von Pflanzenschutzmitteln)

1.7 Lithiumbatterien

BAM-GGR 024 Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien

BAM-GGR 024 Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien
Anhang 1 zur BAM-GGR 024 Bewertung von unreaktiven bzw. teilreaktiven Zellen/Modulen/Batterien
Anhang 2 zur BAM-GGR 024 Anforderungen an die Brandprüfung
Anhang 3 zur BAM-GGR 024 100 %-80 %-30 %-Regel
Anhang 4 zur BAM-GGR 024 Skalierungsregel zur Verwendung von Verpackungen mit abweichenden Dimensionen
Anhang 5 zur BAM-GGR 024 Regel für gekühlte Transporte
Anhang 6 zur BAM-GGR 024 Formblatt Batteriedaten
Allgemeinverfügung zur BAM-GGR 024

Antrag auf Erteilung einer Festlegung nach SV 376 ADR zum Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien (doc-Datei, Revision 1 vom 05.03.24)

2. Behälter für radioaktive Stoffe

2.1 Gefahrgutregeln der BAM (BAM-GGR)

BAM-GGR 007 Leitlinie zur Verwendung von Gusseisen mit Kugelgraphit für Transport- und Lagerbehälter
BAM-GGR 008 Richtlinie für numerisch geführte Sicherheitsnachweise im Rahmen der Bauartprüfung von Transport- und Lagerbehältern für radioaktive Stoffe
BAM-GGR 011 Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe (BAM-GGR 011 Rev. 1 vom 1. Oktober 2018)
BAM-GGR 012 Leitlinie zur Berechnung der Deckelsysteme und Lastanschlagsysteme von Transportbehältern für radioaktive Stoffe (Rev. 1, Ausgabe 2020-12)
BAM-GGR 016 Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe (Rev. 1 vom 01.02.2024)
BAM-GGR 017 Leitfaden für die Prüfung und Zulassung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form (in: Amts- und Mitteilungsblatt – Amtliche Bekanntmachungen der BAM, Ausgabe 2/2014 S. 101 ff)
BAM-GGR 023 Maßnahmen zum Alterungsmanagement von zulassungspflichtigen Versandstücken für die Beförderung radioaktiver Stoffe

3. Druckgefäße

Merkblatt Antragsverfahren

Merkblatt Antragsverfahren

3.1 Gefahrgutregeln der BAM (BAM-GGR)

BAM-GGR 021 Baumusterspezifische Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) nach dem Konzept zusätzlicher Prüfungen (CAT) (1. Revision, Stand 16.03.2023)

BAM-GGR 022 Baumusterspezifische Festlegung der Prüffrist von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) (Stand 16.11.2018)

3.2 UN-Druckgefäße (IMDG-Code 6.2.2)

Verfahren zur UN-Zulassung von Druckgefäßen in Deutschland
Liste der zugelassenen Baumuster für UN-Druckgefäße (Stand: 16.11.2023)

3.3 Seeverkehrszulassung gem. IMDG-Code 6.2.3 (keine UN-Druckgefäße)

Verfahren zur Zulassung von Druckgefäßen im Seeverkehr (Stand: 28.11.2023)
Antrag auf Erteilung einer Zulassung von Druckgefäßen im Seeverkehr
Liste der nach 6.2.3 IMDG-Code zugelassenen Baumuster von Druckgefäßen (Stand: 01.06.2021)

3.4 Lebensdauerüberprüfung von UN-Composite-Druckgefäßen

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM ist gemäß §6 (5) GGVSee (März 2014) und LuftVZO § 78 (3) die zuständige Behörde für das Verfahren zur Überwachung der der Betriebssicherheit bzw. die Verlängerung der Lebensdauer, das in RID / ADR 6.2.2.1.1 Bem. 2 und analog im IMDG-Code 6.2.2.1.1 Bem. 2 und IATA 6.4.2.1, jeweils ICAO 5.2.1.1 beschrieben ist. Hierzu wendet die BAM die BAM-Gefahrgutregel 021 an (siehe unter 3.1).

3.5 Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung von Composite-Druckgefäßen

Im Rahmen Ihrer nach GGVSEB und GGVSee unterschiedlichen Zuständigkeiten wendet die BAM für die Festlegung der Prüffrist von Composite-Druckgefäßen die BAM-Gefahrgutregel 022 in Verbindung mit der GGR 021 an. Die nachfolgenden Dokumente unterstützen das Verfahren bzw. geben die zugehörigen Festlegungen wieder:
Formular zur Anforderung des Excel-Tools der BAM zur statistischen Auswertung
Antrag auf Festlegung der Prüffrist für Druckgefäße aus Verbundwerkstoff (rtf)
Liste der Prüffristen für Druckgefäße aus Verbundwerkstoffen festgelegt durch in Deutschland benannte Stellen (Stand 23.09.2022)

3.6 ATRe für Druckgefäße nach RID/ADR 6.2.5

Die Regelwerke wurden im Zuge der Anerkennung vom BMVBS im amtlichen Teil des Verkehrsblattes in Deutsch und Englisch veröffentlicht und den zuständigen Sekretariaten von OTIF und UN ECE gemeldet. Für deren Anwendung gelten die
Hinweise des BMVBS zur Anwendung eines ATR (Auszug aus dem VkBl. Heft 14-2010; s.S. 282) einschließlich der Berichtigung durch Nr. 155 VkBl. Heft 22-2010; s.S. 554, wonach der fünfte Abschnitt aus o. g. Auszug entfällt.
Liste der ATRen, die hiermit von der BAM auch für Zulassung von Baumustern nach IMDG-Code anerkannt werden.

3.7 Verlautbarung zur Verwendung von Normen

Verlautbarung zur Verwendung von Normen vor förmlicher Inbezugnahme im ADR/RID (Stand 30.05.2018)

4. Tanks, MEMU und BK-Schüttgut-Container

In der BAM ist der Fachbereich 3.2 Ansprechpartner für alle Fragen, die den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung und Prüfung von Tanks, Mischladeeinheiten (MEMU) und BK-Schüttgut-Container für die Beförderung gefährlicher Güter betreffen. Darüber hinaus werden dort Genehmigungen erteilt für Tankfahrzeuge der IMO Typen 4, 6 und 8 nach dem IMDG-Code und für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks nach dem internationalen Übereinkommen über sichere Container (CSC).
Zu den weiteren Aufgaben gehört die Koordinierungs- und Zulassungstätigkeit für Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen.
Informationen zum Zulassungsverfahren:

Antrag auf Zulassung von ortsbeweglichen Tanks, Aufsetztanks, festverbundenen Tanks
Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Anträgen auf Baumusterzulassung von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks, festverbundenen Tanks und Aufsetztanks
Zusätzliche Informationen zum Zulassungsverfahren von Straßentankfahrzeugen für kurze Seereisen, Bescheinigungen für Sicherheitsbewertung von Tanks für mögliche Fahrwegsbefreiungen, Gültigkeitsdauer von Baumusterzulassungen
Musterprüfbericht für die Anerkennung von FEM-Analyseverfahren (rtf)

4.1 Gefahrgutregeln der BAM (BAM-GGR)

BAM-GGR 009 Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter
Anhang 1 zur BAM-GGR 009 Antrag auf Zulassung des Baumusters eines BK-Schüttgut-Containers
Anhang 2 zur BAM-GGR 009 Bericht über die Prüfung eines BK-Schüttgut-Containers gemäß ADR/RID/IMDG-Code
Anhang 3 zur BAM-GGR 009 Checkliste für Antrag auf Baumusterzulassung eines BK1/BK2-Schüttgut-Containers
Anhang 4 zur BAM-GGR 009 Ausführliche Beschreibung des Verfahrens zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter
BAM-GGR 010 Verfahren zur Erlangung eines Baumuster-Zertifikats für Baumuster von MEMU (Stand 26.03.2019)
Anhang 1 zur BAM-GGR 010 Antrag auf Ausstellung des Baumuster-Zertifikats für MEMU
Anhang 2 zur BAM-GGR 010 Bericht über die Prüfung eines MEMU gemäß ADR
Anhang 3 zur BAM-GGR 010 Fließschema zur Darstellung des Ablaufs der MEMU-Zulassung
Anhang 4 zur BAM-GGR 010 Checkliste für Antrag auf Weiterbetrieb einer mobilen Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff als MEMU
Anhang 5 zur BAM-GGR 010 Erläuterungen und ergänzende Festlegungen der BAM als zuständige Behörde
BAM-GGR 014 Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter (Stand 25.08.2020)
Anhang 1 zur BAM-GGR 014 Antrag auf Anerkennung als Prüfstelle (Stand 06.02.2020)
BAM-GGR 018 Vorgehensweise zur Bewertung von Additivierungseinrichtungen, die nach Übergangsvorschrift 1.6.3.44 ADR weiter verwendet werden sollen
BAM-GGR 019 Anerkanntes technisches Regelwerk (ATR) für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks nach Kapitel 6.7 RID/ADR/IMDG-Code

4.2 Kostenverordnungen der BAM

GGKostV Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter, 2019 - Entstehende Kosten für hoheitliche Leistungen der BAM

Preis- und Leistungsverzeichnis der BAM vom 14. Juni 2021 - Entstehende Kosten für nicht-hoheitliche Dienstleistungen

Weiterführende Informationen