Sprengstoffe, Explosivstoffe
Die BAM nimmt Aufgaben im Rahmen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter (GGVSEB) wahr. Als eine von zur Zeit 11 in der Europäischen Gemeinschaft benannten Stellen für zivile Explosivstoffe sind wir im Bereich Spreng- und Treibmittel sowie Zünder für die Durchführung des EU-Baumusterprüfverfahrens für Explosivstoffe (CE-Zeichen) zuständig.
Im Rahmen der EU-Baumusterprüfung werden die Spreng-, Zünd- und Treibmittel auf der Grundlage europäischer harmonisierter Normen auf sichere Funktion und auf Sicherheit gegen unzeitige Zündung hin untersucht.
Der Fachbereich Explosivstoffe erteilt Genehmigungen von Verbringensvorgängen für Explosivstoffe und ordnet Explosivstoffe Lagergruppen zu. Darüber hinaus führt der Fachbereich die Aufgaben der BAM als Zulassungsbehörde für Sprengzubehör nach dem Sprengstoffgesetz aus.
Zudem werden Verfahren und Anlagen zur Herstellung, Be- und Verarbeitung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Explosivstoffen im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften im Auftrag von Behörden, Institutionen und der Industrie beurteilt.
Pyrotechnik
Zu den Kernaufgaben der BAM gehört die Prüfung und Bewertung der Sicherheit beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen.
Die BAM führt Konformitätsbewertungsverfahren für die Hersteller durch, wie etwa die EU-Baumusterprüfung und die Bewertung von Qualitätssicherungssystemen in Produktionsstätten. Die BAM ist eine der benannten Stellen, die in Europa die Sicherheit von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern prüfen. Wenn eine benannte Stelle ihre Zustimmung erteilt, gilt diese Entscheidung für die gesamte EU. Zusätzlich muss der Hersteller nachweisen, dass die Produktion die geltenden Qualitätsstandards erfüllt – erst danach erhält das Feuerwerk die CE-Kennzeichnung. Zum Aufgabenbereich zählt ferner die Zulassung von pyrotechnischer Munition nach dem Beschussgesetz.