Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe (SVA-ES)

Der Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe ist ein beratender Ausschuss beim Bundesministerium des Innern (BMI). Er berät die Bundesregierung und die Bundesministerien und erarbeitet Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln.

Sachverständigenausschuss für explosionsgefährliche Stoffe

Ständiger Ausschuss Gefahrgutbeförderung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates (AGGB)

Der AGGB wurde 2006 als Nachfolgegremium der beiden ehemaligen Ausschüsse ATT (Auschuss Tank Technik) und ASV (Ausschuss Stoffe und Verpackungen) gegründet.

Der AGGB berät das Bundesministerium für Verkehr (BMV) in allen Fragen der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere in grundlegenden Fragen der stoffspezifischen Risiken und der Schutzmaßnahmen beim Transport, der Sicherheit des Transports in verpackter Form und in loser Schüttung, in Tanks und Druckbehältern sowie bei fahrzeugtechnischen Anforderungen. Zudem berät der AGGB das BMV zeitnah bei der strategischen Ausrichtung der Gefahrgutpolitik.

AGGB

Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD)

Der Erfahrungsaustausch zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD) wurde vom Bundesministerium für Verkehr eingerichtet (siehe § 20 Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung) und hat die Aufgabe, Erkenntnisse aus der Marktüberwachung unter den Mitgliedern auszutauschen und Fragestellungen dazu mit dem Ziel abgestimmter Lösungen zu beraten. Er entwickelt eine Marktüberwachungsstrategie und aktualisiert diese mindestens alle 4 Jahre. Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren ortsbewegliche Druckgeräte auf Grundlage dieser Strategie.
Im Erfahrungsaustausch sind Mitglieder und Gäste der zuständigen Marktüberwachungsbehörden sowie weiteren Institutionen, Bundesbehörden und -ministerien vertreten.
Marktüberwachungsbehörden kontrollieren stichprobenartig, ob ortsbewegliche Druckgeräte mit den Anforderungen der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) übereinstimmen. Die Behörden veranlassen bei Nichtkonformität Maßnahmen, mit denen insbesondere Gefahren für Nutzer und Dritte vermieden werden sollen.

ERFA-MÜoD

Ausschuss für Rohrfernleitungen (AfR)

Der Ausschuss für Rohrfernleitungen ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) nach § 9 Rohrfernleitungsverordnung. Der AfR hat die Aufgabe, das BMUV in technischen Fragen zum Transport gefährlicher Stoffe in Pipelines zu beraten und die dem Stand der Technik entsprechenden technischen Regeln vorzuschlagen.

AfR

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