Explosionsversuch mit einem Eisenbahnkesselwagen auf dem BAM Testgelände Technische Sicherheit
Quelle: BAM
Die ODV setzt in Deutschland die Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) um. Sie regelt die Voraussetzungen für neue ortsbewegliche Druckgeräte hinsichtlich der Bereitstellung auf dem Markt, die Prüfungen und Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte sowie die Neubewertung der Konformität von (älteren) ortsbeweglichen Druckgeräten, die (noch) kein Konformitätskennzeichen (Pi-Kennzeichen nach TPED) tragen.
Marktüberwachungsbehörden kontrollieren in diesem Zusammenhang stichprobenartig, ob ortsbewegliche Druckgeräte mit den Anforderungen der ODV übereinstimmen. Die Behörden veranlassen bei Nichtkonformität Maßnahmen, mit denen insbesondere Gefahren für Nutzer und Dritte vermieden werden sollen.
Ortsbewegliche Druckgeräte sind beispielsweise Gasflaschen, Druckfässer, Tankcontainer, Tanks von Eisenbahnkesselwagen und Gascontainer mit mehreren Elementen einschließlich ihrer Ventile und sonstiger Ausrüstungsteile, soweit diese von der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) erfasst sind. Diese ortsbeweglichen Druckgeräte sind für die Beförderung e vorwiegend Gasen bestimmt
Der ERFA-MÜoD hat die Aufgabe, Erkenntnisse aus der Marktüberwachung unter den Mitgliedern auszutauschen und Fragestellungen dazu mit dem Ziel abgestimmter Lösungen zu beraten. Er entwickelt die nationale Marktüberwachungsstrategie und schreibt diese fort.
Der ERFA-MÜoD soll für die Umsetzung der Marktüberwachungsstrategie insbesondere
- die Zusammenarbeit der zuständigen Marktüberwachungsbehörden untereinander koordinieren,
- Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands abstimmen,
- den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden fördern,
- Kontakte mit den Wirtschaftsakteuren und Verbänden pflegen,
- auf nationaler Ebene die Beratungen des von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 28 Buchstabe b der Richtlinie 2010/35/EU einzurichtenden europäischen Erfahrungsaustausches der Marktüberwachungsbehörden
- der Mitgliedstaaten vorbereiten sowie
- die auf Ebene der europäischen Union getroffenen Absprachen und Leitlinien zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte berücksichtigen.
Der ERFA-MÜoD wurde vom Bundesministerium für Verkehr eingerichtet (§ 20 ODV). Im Erfahrungsaustausch sind Mitglieder und Gäste aus allen in der ODV genannten Marktüberwachungsbehörden sowie weiteren Institutionen, Bundesbehörden und -ministerien vertreten.
Vorsitz
Bernhard Kiefer (Rheinland-Pfalz)
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. (FH) Christiane Kühl
Geschäftsstelle
BAM Fachbereich 3.5 Sicherheit von Gasspeichern und Gefahrguttanks