Benannte Stellen in der Europäischen Union

Benannte Stellen dürfen Konformitätsbewertungen, wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen entsprechend den Verfahren, die in der Richtlinie 2010/35/EU bzw. ODV festgelegt sind, durchführen. Die Anforderungen an diese Benannten Stellen sind unionsweit geregelt und somit gleich. Diese Stellen sind gegenüber der Europäischen Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten zu benennen. Im sogenannten NANDO-System sind sie gelistet und einsehbar. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Benannten Stellen der Mitglied-staaten für andere Rechtsbereiche (z. B. für Maschinen, Gasgeräte oder Spielzeuge).

Benennende Stellen in der Europäischen Union ("Notifying Authority")

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union hat eine Stelle zu bestimmen, die ihre Prüfstellen bewertet, benennt und überwacht. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) nimmt in Deutschland die Aufgabe der Benennenden Behörde auch für den Bereich der ortsbeweglichen Druckgeräte wahr.

NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) Information System
(Hinweis: Notifying Authority - Notification procedures und dort bei Legislation „2010/35/EU Transportable pressure equipment“ auswählen)

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