Meldewege über ICSMS und Safety Gate
Die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) legt für die Marktüberwachungsbehörden konkrete Meldeverpflichtungen fest, durch die der Austausch von Informationen über Untersagungen, Beschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe in Zusammenhang mit ortsbeweglichen Druckgeräten, mit denen eine Gefahr verbunden ist (§§ 24 und 25 ODV i. V. m. Art. 30 und 31 TPED), sichergestellt wird.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), bestimmte Bundesministerien sowie die Europäische Kommission (KOM) und die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten informieren sich gegenseitig über gefährliche und nicht-konforme Produkte, wenn der Anlass für die Maßnahme nicht im Inland liegt oder die Auswirkungen dieser Maßnahme über das Inland hinausreichen. Folgende Informationssysteme stehen hierfür zur Verfügung:
ICSMS
ICSMS steht für “internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products”. ICSMS umfasst einen geschlossenen (behördeninternen) und einen öffentlich zugänglichen Bereich. Marktüberwachungsbehörden können in dem geschlossenen Bereich z. B. Produktinformationen, Prüfergebnisse und Informationen zu behördlichen Maßnahmen austauschen oder danach recherchieren sowie darüber kommunizieren.
In dem öffentlichen Bereich des ICSMS können z. B. Hersteller, Händler und Verbraucher Informationen zu gefährlichen Produkten erhalten sowie unsichere oder gefährliche Produkte den zuständigen Behörden melden. Über den folgenden Link kann die zuständige Behörde ermittelt werden.
ICSMS - Behörde ermitteln
Im ICSMS werden Produkte erfasst, die von mehr als 30 europäischen Richtlinien und Verordnungen abgedeckt werden. Zu diesen gehört auch die Richtlinie 2010/35/EU (TPED), die die Anforderungen an ortsbewegliche Druckgeräte regelt. Zu Produkten, die über das Schnellwarnsystem der Europäischen Union (“Safety Gate“) gemeldet wurden, kann im ICSMS die Meldung des “Safety Gate“ angegeben werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sämtliche Produktinformationen verfügbar sind.
Safety Gate
“Safety Gate“ ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Union für Non-Food-Produkte, für die im Rahmen der Marktüberwachung ein ernstes Risiko für die Sicherheit und Gesundheit von Personen festgestellt wurde. Das Schnellwarnsysteminformiert die Mitgliedstaaten und die KOM schnell über getroffene Maßnahmen, die die Vermarktung oder die Verwendung von gefährlichen Produkten vermeiden oder einschränken. Dabei werden sowohl Maßnahmen der staatlichen Behörden als auch freiwillige Maßnahmen der Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Händler erfasst.
Meldungen im "Safety Gate" sind für jeden einsehbar.
Meldewege
Die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung legt fest, wen und in welchen Fällen wie die Marktüberwachungsbehörde zu informieren hat. Die hier bereitgestellte Tabelle bietet eine Übersicht über die Meldewege.
Übersicht über die Meldewege (wird derzeit überarbeitet)
Das Schutzklauselverfahren nach der Richtlinie 2010/35/EU (TPED) gestattet den Mitgliedstaaten gegen unsichere ortsbewegliche Druckgeräte vorzugehen. Mit dem Verfahren können erforderliche Beschränkungen gegen gefährliche Produkte EU-weit ausgeweitet werden. Die EU-Kommission ist berechtigt zu den nationalen restriktiven Maßnahmen Stellung zu nehmen:
- um diese zur Sicherstellung des Binnenmarktes zu bestätigen oder
- als nicht gerechtfertigt zu bewerten mit der Folge, dass die Maßnahmen des Mitgliedstaates zurückzunehmen sind.
Das hier bereitgestellte Dokument erläutert das Schutzklauselverfahren im Detail.
Ortsbewegliche Druckgeräte - Erläuterung des Schutzklauselverfahrens (wird derzeit überarbeitet)