Strategie
Die Marktüberwachung hat auf Grundlage einer nationalen Marktüberwachungsstrategie zu erfolgen (§ 21 ODV i. V. m. Art. 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten). Diese Strategie soll folgende Elemente umfassen:
- verfügbare Informationen über die Marktdurchdringung nicht konformer Produkte,
- prioritäre Bereiche,
- geplante Durchsetzungsaktivitäten, um die Nichtkonformität in den als prioritär eingestuften Bereichen zu verringern,
- eine Bewertung der Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten.
Sie soll im ERFA-MÜoD entwickelt und fortgeschrieben sowie mindestens alle vier Jahre aktualisiert werden.
Ergänzend zur Marktüberwachungsstrategie der Bundesrepublik Deutschland, die in einem Abschnitt auch den Bereich der ortsbeweglichen Druckgeräte berücksichtigt, entwickelt der ERFA-MÜoD Erläuterungen zur Marktüberwachungsstrategie nach § 21 ODV.
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Nationale Marktüberwachungsstrategie
Erläuterungen zur Marktüberwachungsstrategie nach § 21 ODV (wird derzeit entwickelt)