Beschussgesetz (BeschG)
Die BAM ist gemäß § 10 Beschussgesetz zuständig für die Zulassung von pyrotechnischer Munition. Über die erteilten Zulassungen sind von der BAM Listen zu führen. Diese Listen sind als PDF-Dateien hinterlegt.
Mit der Bereitstellung der Datensätze erfüllt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ihre Verpflichtung zur Publikation.
Zulassung von Pyrotechnischer Munition
Veröffentlichungsliste der zugelassenen pyrotechnischen Munition - Klasse PM I
Veröffentlichungsliste der zugelassenen pyrotechnischen Munition - Klasse PM II
Liste der Auflagen (Abkürzungen Code-Nummern)