Beschussgesetz (BeschG)

Die BAM ist gemäß § 10 Beschussgesetz zuständig für die Zulassung von pyrotechnischer Munition. Über die erteilten Zulassungen sind von der BAM Listen zu führen. Diese Listen sind als PDF-Dateien hinterlegt.

Mit der Bereitstellung der Datensätze erfüllt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ihre Verpflichtung zur Publikation.

Zulassung von Pyrotechnischer Munition

Veröffentlichungsliste der zugelassenen pyrotechnischen Munition - Klasse PM I
Veröffentlichungsliste der zugelassenen pyrotechnischen Munition - Klasse PM II

Liste der Auflagen (Abkürzungen Code-Nummern)

Weiterführende Informationen