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Für die Umschließungen zum Transport von Gefahrgütern gelten verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Werkstoffe. Je nach Werkstoff- und Verpackungsart sind dies unterschiedliche Anforderungen. Diese sind zumeist in den Bauvorschriften der Regelwerke für den Gefahrguttransport (z.B. ADR, RID) für die einzelnen Verpackungsarten zu finden.
Weiterführende Informationen
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Nachweis der chemischen Verträglichkeit
Für die Umschließungen zum Transport von Gefahrgütern gelten verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Werkstoffe. Je nach Werkstoff- und Verpackungsart sind dies unterschiedliche Anforderungen. Diese sind zumeist in den Bauvorschriften der Regelwerke für den Gefahrguttransport (z.B. ADR, RID) für die einzelnen Verpackungsarten zu finden.
Für Fässer und Kanister aus Kunststoff und ggf. Kombinationsverpackungen aus Kunststoff ist insbesondere die chemische Verträglichkeit des Kunststoffs gegenüber dem Füllgut nachzuweisen.
Dabei werden die folgenden Schädigungsmechanismen betrachtet:
- Anquellung
- Spannungsriss-Auslösung
- Oxidativer Abbau (Abbau der molaren Masse)
Für den Nachweis der chemischen Verträglichkeit erfolgt in der Praxis eine 6-monatige (verkürzt: 21 Tage bei 40°C) Vorlagerung mit dem Originalfüllgut. Darüber hinaus existieren für den Werkstoff Polyethylen Verfahren für die Übertragung von Prüfergebnissen auf ähnliche ("assimilierbare") Substanzen sowie für die Verwendung von Modellflüssigkeiten.
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Eignungsnachweis alternativer Kunststoffe
Auch die Übertragung von Prüfergebnissen auf ähnliche Werkstoffe ist in bestimmten Fällen möglich, siehe dazu BAM-GGR 003 .
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Beständigkeitsbewertung für metallische und polymere Werkstoffe
Nach dem Regelwerk für Gefahrguttransport dürfen die Werkstoffe für den Bau von Druckgefäßen und ihren Verschlüssen, die direkt mit den gefährlichen Gütern in Berührung kommen,
- durch diese nicht angegriffen oder erheblich geschwächt werden und
- mit diesen keine gefährliche Reaktion eingehen.
Bei ortsbeweglichen Tanks besteht die Anforderung, dass die Werkstoffe die beförderten Stoffe nicht beeinträchtigen dürfen. Die für einen festverbundenen Tank, Tankcontainer oder Aufsetztank mit metallenen Tankkörpern gelten zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Trennbruchsicherheit und Unempfindlichkeit gegen Spannungsrißkorrosion. Für geschweißte Tankkörper gelten Anforderungen bzgl. der Schweißbarkeit sowie ausreichende Kerbschlagzähigkeit.
In der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung werden Daten zu Beständigkeitsbewertungen von metallischen Tankwerkstoffen und polymeren Dichtungs-, Beschichtungs- und Auskleidungswerkstoffen gegenüber Chemikalien auf der Basis von Laboruntersuchungen, Betriebserfahrungen und Literaturangaben erhoben und im Datenpool der Datenbank GEFAHRGUT der BAM gepflegt.
In Form der BAM-Liste (Anforderungen an Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter) werden Beständigkeitsdaten von häufig genutzten metallischen und polymeren Werkstoffen unter dem Einfluss von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen in alphabetischer Ordnung gelistet.