Bei der Ladungssicherung geht es um geeignete Mittel und Maßnahmen, die sicherstellen, dass eine Bewegung während der Beförderung, durch die die Ausrichtung des Versandstückes verändert wird oder die zu einer Beschädigung der Versandstücke führt, verhindert wird.

Kiste aus Wellpappe

Vorschriftengerechte Kennzeichnung und Bezettelung einer Kiste aus Wellpappe

Quelle: Alex Breuer GmbH

Ladungssicherungs-Informations-System (L-I-S)

Der reibungslose Versand von Waren und Wirtschaftsgütern stellt einen der wesentlichen Pfeiler in der heutigen Wirtschaft dar. Beim Transport von Gefahrgut ist unbedingt der Schutz von Mensch und Umwelt vorrangig zu betrachten. Um einen rationellen Warentransport auch bei unterschiedlichen Verkehrsträgern zu ermöglichen, hat sich längst der Container als Transporteinheit etabliert.

Der Schwerpunkt dieses Handbuchs liegt bei Containern, Gefahrgut und Stückgut, aber auch andere Ladegefäße und Nicht-Gefahrgut (Stückgut) werden behandelt.

Dieses Schulungshandbuch soll dazu beitragen, jenes praxisrelevante Wissen zu vermitteln, welches den mit der Beladung von Containern und anderen Gefäßen von Stückgut beauftragten Personen ein gezieltes und sachgerechtes Handeln ermöglicht. Dabei liegt es in der Natur dieses Handbuches, dass lediglich die theoretischen Grundlagen erarbeitet werden können, welche durch praktische Tätigkeiten und gezielte Übungen ergänzt werden müssen. Dazu werden diverse Kurse und praktische Übungen von unterschiedlichen Verbänden und Firmen angeboten.

Mitwirkende

  1. An der Erstellung des Ladungssicherungs- Informations- System (LIS) haben mitgewirkt:
  2. BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
  3. Verband der chemischen Industrie e.V. (VCI)
  4. Verband Chemiehandel (VCH)
  5. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
  6. Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. (DSLV)

Downloads

Das Projekt wurde bis Ende 2012 von der BAM betreut und wird vom VCI weitergeführt.

Im aktualisierten L-I-S (Version Mai 2016) werden Beispiele abgebildet und erläutert, die in der chemischen Industrie und beim Chemiehandel angewendet werden. Diese gelten als Anregung für mögliche Verfahren zur Ladungssicherung von Stückgütern, insbesondere beim Transport mit Lkw. Zur Vorbereitung der Verladung werden in der Regel Ladeeinheiten gebildet; auch hierfür werden Beispiele im L-I-S aufgezeigt. Im Anhang finden sich unter anderem Checklisten zur Überprüfung des Frachtraumes auf Eignung.

Mehr Informationen finden Sie beim VCI.


Forderungen aus den Rechtsgrundlagen

Verschiedene Rechtsgrundlagen fordern zwingend die Einhaltung von Regelungen zur Ladungssicherung:

CTU-Packrichtlinien vom 17.02.1999
Bekanntmachung der Richtlinien der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO), der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) für das Packen von Beförderungseinheiten (CTU)
CTU-Packrichtlinien beim Transport-Informations-Service (TIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

GGVSee
§ 2

(...) sind „CTU-Packrichtlinien“ die Richtlinien der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN ECE) für das Packen von Beförderungseinheiten (CTUs) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 1999 (VkBl. 1999 S. 164) (...)
Bezugsquelle: Juris

Handelsgesetzbuch (HGB)
Vierter Abschnitt, 1. Unterabschnitt § 412
Vierter Abschnitt, 2. Unterabschnitt § 451a und b

(...) hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. (...)
Bezugsquelle: Juris

Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 1, § 22 Abs. 1, § 23

(...) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (...)
Bezugsquelle: Juris

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 30 Abs. 1, § 31

(...) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, dass der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet. (...)
Bezugsquelle: Juris

VDI-Richtlinien und Berufsgenossenschaftliche Regelungen

VDI-Richtlinie 2700: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Blatt 1: Ausbildung und Ausbildungsinhalte
Blatt 2: Zurrkräfte
Blatt 4:Lastverteilungsplan
Blatt 5: Qualitätsmanagement-Systeme
Blatt 7: Ladungssicherung im Kombinierten Verkehr
Blatt 8: Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autotransportern
Blatt 9: Ladungssicherung von Papierrollen
VDI-Richtlinie 3968: Sicherung von Ladeeinheiten
Blatt 1: Anforderungsprofil
Blatt 2: Organisatorisch-technische Verfahren
Blatt 3: Umreifen
Blatt 4: Schrumpfen
Blatt 5: Stretchen
Blatt 6: Sonstige Verfahren

VDI-Richtlinien (kostenpflichtig)

Weitere Handbücher und Leitfäden zu Ladungssicherung

Cargo securing for road transport - 2014 European best practices guidelines
Optimale Verfahren zur Ladungssicherung im Straßenverkehr; Europäische Leitlinien 2014
Download des Handbuchs bei der EU

Ladungssicherungshandbuch
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V.
TIS Ladungssicherung (Bezugsquelle: GDV)

Cargo Securement
U.S. Department of Transportation; Federal Motor Carrier Safety Administration
Cargo Securement Rules (Bezugsquelle: FMCSA)

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links