Für die Herstellung von Gefahrgutverpackungen sind von der BAM festgelegte Anforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm, die Eigenüberwachung der Herstellung sowie die Überwachung durch Dritte zu erfüllen.
Hersteller
Hersteller sind natürliche oder juristische Personen, die Verpackungen an einer Herstellungsstätte herstellen und die Verantwortung für die Einhaltung der Festlegungen der Bauartzulassung tragen. Sie sind zur korrekten Kennzeichnung der Gefahrgutverpackungen verpflichtet.
Herstellung
Die Herstellung umfasst die Umwandlung von Rohmaterial und/oder Halbzeugen und Assemblierung von Bauteilen zu Verpackungen.
Hierzu zählen auch die Wiederaufarbeitung und Rekonditionierung von Verpackungen, die Wiederaufarbeitung von Großverpackungen sowie die Wiederaufarbeitung und Reparatur von IBC. Sie kann auch Tätigkeiten von Verpackern betreffen, sofern wesentliche Herstellungsschritte in Verbindung mit dem Verpacken erfolgen.
Die Herstellung von Verpackungen in Deutschland unterliegt den Regelungen der BAM-GGR 001. Auch die Herstellung von Verpackungen nach deutschen Bauartzulassungen im Ausland unterliegt den Regelungen der BAM-GGR 001.
Qualitätssicherung
Die 2 Säulen der Qualitätssicherung sind:
die Anerkennung eines Qualitätssicherungsprogramms (QSP)
die Überwachung der Herstellung durch
- die regelmäßige Durchführung von Überwachungsbegehungen
Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP)
Welche Unternehmen benötigen ein von der BAM anerkanntes QSP?
- Unternehmen, die Verpackungen herstellen, wiederaufarbeiten, oder rekonditionieren
- Unternehmen, die Großpackmitteln (IBC) herstellen, wiederaufarbeiten oder reparieren
- Unternehmen, die Großverpackungen herstellen oder wiederaufarbeiten
Anforderungen an ein QSP
Die Mindestanforderungen an das Qualitätssicherungsprogramm, dessen Anerkennung und Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Gütegemeinschaften entwickelt.
Beschrieben wird das Verfahren in der BAM-GGR-001 und ihren Anhängen.
Erforderliche Unterlagen für die erstmalige Anerkennung des QSP
- Antrag auf Anerkennung des QSP des Herstellers
- Relevante Auszüge aus dem QMH zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an ein QSP gemäß Anhang 1
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Amtliche Mitteilungen - Mustervorlagen".
Die Anerkennung des QSP wird von der BAM durchgeführt:
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Qualitätssicherung und Informationsmanagement
12200 Berlin
Die Anerkennung ist kostenpflichtig. Der Hersteller erhält einen Anerkennungsschein.
Überwachung der Herstellung
Bei welchen Unternehmen muss die Herstellung überwacht werden?
- Unternehmen, die Verpackungen herstellen, wiederaufarbeiten, oder rekonditionieren
- Unternehmen, die Großpackmitteln (IBC) herstellen, wiederaufarbeiten oder reparieren
- Unternehmen, die Großverpackungen herstellen oder wiederaufarbeiten
Durchführung von Überwachungsbegehungen
Um sicherzustellen, dass das QSP auch eingehalten wird, muss der Hersteller einen Überwachungsvertrag mit der BAM bzw. mit einer von der BAM anerkannten Überwachungsstelle schließen.
Überwachungsbegehungen werden einmal jährlich bei jedem in der Zulassung genannten Hersteller durchgeführt. Die Überwachungsbegehungen sind kostenpflichtig.
Die Überwachungsprüfungen werden von der BAM oder einer von ihr anerkannten Überwachungsstelle durchgeführt.
Bei der Auswahl der Überwachungsstelle ist darauf zu achten, dass sie für die entsprechenden Kompetenzgruppen anerkannt ist.
Anerkannte Überwachungsstellen