Alternative Methoden der Dichtheitsprüfung

Jede gefüllte Druckgaspackung muss einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Das Standardverfahren hierfür stellt die Prüfung in einem Heißwasserbad nach ADR 6.2.6.3.1 dar. Kommt in der Praxis dieses Verfahren im spezifischen Anwendungsfall nicht in Frage, so dürfen mit Zustimmung der zuständigen Behörde alternative Methoden, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten, angewandt werden (ADR 6.2.6.3.2). Die zuständige Behörde in Deutschland für die Anerkennung solcher alternativer Methoden der Dichtheitsprüfung ist die BAM (GGVSEB § 8 Abs. 1 Nr. 1 f)).
Im folgenden Dokument sind die Grundlagen für die Anerkennung eines alternativen Dichtheitsprüfverfahrens kurz dargestellt:

Anerkennung alternativer Methoden der Dichtheitsprüfung für gefüllte Druckgaspackungen nach ADR 6.2.6.3.2 (Revision 9 vom 19.03.2024)

Weiterführende Informationen