Behälter für radioaktive Stoffe werden in Transport-, Zwischen- und Endlagerbehälter unterschieden. Die zu transportierenden und zum Teil zeitlich begrenzt zu lagernden Inventare dieser Behälter umfassen unbestrahlte und abgebrannte Brennelemente, schwach, mittel und hochaktive radioaktive Abfälle.
Für Transportbehälter für radioaktive Stoffe ist die BAM als zuständige deutsche Behörde in den Rechtsvorschriften benannt. Sie führt u.a. Bauartprüfungen durch, erteilt Zulassungen und forscht zu Fragen der Sicherheit dieser Behälter. Mehr zum Aufgabenspektrum.

Behälter zum Transport radioaktiver Stoffe haben umfangreiche Prüfungen zu bestehen bevor eine Zulassung erfolgt und damit eine Nutzung dieser Behälter möglich wird. Details zu Prüfungen und Zulassungen.

Im Atomgesetz ist festgelegt, dass Behälter für radioaktive Stoffe einer sicherheitstechnischen Begutachtung zu unterziehen sind. Gesetzliche Grundlagen und Begutachtungsverfahren.

Die BAM prüft nicht nur Behälter für radioaktive Stoffe; sie forscht auch, wie potenzielle Schwachstellen entdeckt werden können. Neben experimentellen Fallversuchen kommen auch rechnerische Simulationen zum Einsatz. Wir stellen Ihnen Methoden, Messtechnik und Forschungsbeispiele vor.

Die BAM publiziert regelmäßig Arbeits- und Forschungsergebnisse und präsentiert diese auf internationalen Konferenzen. Zu den Dokumenten.

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