Information:

Mit Inkrafttreten der Vorschriften des ADR und RID 2025 zum 01. Januar 2025 wurden für Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien zwei neue UN-Nummern eingeführt:

- UN 3551: NATRIUM-IONEN-BATTERIEN

- UN 3552: NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN

Für diese UN-Nummern gelten die Bestimmungen der Sondervorschrift 376 sowie die Verpackungsanweisungen P 911 und LP 906.

Es wird hiermit klargestellt, dass Festlegungen der BAM gemäß SV 376, die vor dem 01. Januar 2025 ausgestellt wurden, auch für die Beförderung kritisch defekter Batterien gemäß den neu eingeführten UN-Nummern 3551 und 3552 Gültigkeit besitzen. Die Einreichung eines Änderungsantrags ist nicht erforderlich.

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