Die Pflege und die Weiterentwicklung der Datenbank in der BAM erfolgt im Arbeitsbereich Datenbank GEFAHRGUT des Fachbereichs 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien. Der Arbeitsbereich besteht aus Chemiker*innen, sowie Softwareentwickler*innen.

Kontakt zum Arbeitsbereich

Der Fachbereich 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien ist der Abteilung 3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher zugeordnet. In der BAM ist die Betreuung der Datenbank optimal aufgehoben, da hier Gefahrgut-Expert*innen aus den verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten. Durch ihre Tätigkeit in Gremien der Rechtsfortentwicklung im Gefahrgutbereich haben sie z. B. Zugriff auf alle relevanten Informationen und aktuelle Änderungen. Sie analysieren und bewerten die Vorschriften und lösen Problemfälle, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit externen Kolleg*innen aus anderen Behörden.

Dank der Fachkompetenz der BAM sind neben den in den Regelwerken enthaltenen Informationen folgende ergänzende Daten vorhanden:

  • zusätzliche Eintragungen: In der BAM wurden mehr als 4.500 Stoffe, welche nicht in den Gefahrgutlisten der einzelnen Vorschriften genannt sind, bewertet und nach Gefahrgutrecht klassifiziert - darunter viele Stoffe, die in Tanks befördert werden. Die Anzahl der Datensätze in der Datenbank beträgt zzt. mehr als 10.300.
  • mehr als 58.000 zusätzliche bewertete Synonyme sowie mehr als 4.600 CAS-Nummern und mehr als 3.800 EG-Nummern, die die Suche nach einem bestimmten Gefahrgut auch für Nicht-Chemiker*innen vereinfachen.
  • Umweltgefährdende Eigenschaften: Gefahrgüter, die umweltgefährdend für die aquatische Umwelt im Sinne der Binnenverkehrsvorschriften ADR, RID und ADN sind, müssen zusätzlich mit dem Kennzeichen für umweltgefährde Stoffe versehen werden. Dies betrifft auch die Gefahrgüter im Seeverkehr (IMDG-Code), bei denen in der Gefahrgutliste kein Eintrag als Meeresschadstoff erfolgt ist. Für mehr als 5.200 Stoffe der Datenbank GEFAHRGUT liegt eine Information vor, ob sie umweltgefährdend sind oder nicht.

Weiterführende Informationen