Sie haben die Möglichkeit, Daten ohne die Benutzeroberfläche der Datenbank GEFAHRGUT zu erwerben. Die gewünschten Gefahrgutdaten können aus dem verfügbaren Datenumfang nahezu beliebig zusammengestellt werden.

Diese können dann in firmeneigene Software (Individualsoftware) oder in verkaufsfähige Anwendungen wie eine Standardsoftware integriert werden.

Die Datenlieferungen erfolgen standardmäßig als Excel- oder CSV-Dateien. Auf Wunsch sind aber auch andere Datenformate erhältlich. Die benötigten Dateninhalte können Sie innerhalb eines bestimmten Rasters selbst zusammenstellen. Welche Dateninhalte zur Verfügung stehen, kann unter der Rubrik: "Das Angebot an Daten" eingesehen werden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch gerne individuelle Informationen über Dateninhalte und Gebühren zusammen.

Die Gebühren verstehen sich zzgl. 19 % MwSt..

Gebühren

Gebührenmodell für Individualsoftware (zur firmeneigenen Verwendung)

Bei Individualsoftware wird davon ausgegangen, dass eine Firma (Spedition, Logistikunternehmen, etc.) die Daten als sog. Endnutzer in firmeneigener Software verwendet und/oder die Daten in firmeneigener Software an Tochterunternehmen oder Franchisenehmer weitergibt.

Die Gebühren werden in diesem Fall nach dem Gebührenmodell der BAM berechnet. Die Höhe der Gebühren ist hier von den benötigten Datenumfang, dem Datensystem sowie der Anzahl der Nutzer abhängig. Der Erwerb einer Volumenlizenz mit unbegrenzter Anzahl von Nutzern ist möglich.

Mehr Informationen zur Berechnung der Gebühren entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
Gebührenberechnung (PDF-Datei)

Gebührenmodell für Standardsoftware (zur Weitervermarktung)

Bei Standardsoftware wird davon ausgegangen, dass ein Softwarehersteller mit Hilfe der Gefahrgutdaten der BAM ein Produkt erzeugt, welches er seinen Kunden zur Verfügung stellen will.

Zur Berechnung der Gebühren für Daten zur Integration in Standardsoftware werden zwei Modelle je nach Art und Umfang des Produktes angeboten:

Datenbezogene Umsatzbeteiligung (DBU)

Hier ist der Softwarehersteller quasi mit einer vereinbarten Provision an den Einnahmen der Vermarktung der Gefahrgutdaten der BAM beteiligt. Die Höhe der Gesamtgebühren für die Daten wird von der BAM festgelegt, deren Berechnung auf der Gebührenkalkulation für die Verwendung der Daten in Individualsoftware basiert.

Der Softwarehersteller schließt einen Nutzungsvertrag mit seinen Kunden ab, bevor er ihnen die Gefahrgutdaten mit seiner Software zur Verfügung stellt. Er stellt seinen Kunden für die Daten sowohl den Gebührenanteil der BAM als auch seine Provision in Rechnung und führt den Gebührenanteil für die Daten anschließend am Jahresende an die BAM ab.

Produktbezogene Umsatzbeteiligung (PBU)

Die BAM wird vom Softwarehersteller am Veräußerungserlös der Standardsoftware prozentual beteiligt. Der Prozentsatz der Beteiligung richtet sich nach dem Grad der Veredelung, den das Gesamtprodukt durch die Gefahrgutdaten der BAM erfährt, und wird mit dem Lizenznehmer individuell vereinbart.

Bei den beiden Modellen DBU und PBU wird für die ersten vier Vertragsjahre eine Mindestgebühr vereinbart, die jeweils am Beginn jedes Kalenderjahres fällig wird. Eine Abrechnung der vom Softwarehersteller darüber hinaus erzielten Einnahmen erfolgt durch diesen jeweils zum Jahresende. In den Gebühren für Standardsoftware sind die Updategebühren mit eingeschlossen.

Mehr Informationen zur Berechnung der Gebühren entnehmen sie bitte dem folgenden Dokument:
Gebührenberechnung (PDF-Datei)

Bestellinformationen

Anfrage/Angebot

Wenn Sie Interesse an diesem oder einem anderen unserer Produkte haben, lassen Sie uns über unser Anfrageformular eine unverbindliche Anfrage zukommen.
Zum Anfrageformular
Daraufhin setzen wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung, um weitere Einzelheiten zu klären und Ihnen ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

Lizenzvertrag

Wenn Sie dieses Produkt bei uns bestellen, bekommen Sie einen Lizenzvertrag zugeschickt. Der Abschluss eines solchen Lizenzvertrages ist Grundlage für die Nutzung des Gefahrgutdatenservices. Den Lizenzvertrag erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung. Einen dieser beiden Ausfertigungen senden Sie uns nach Ihrer Unterschrift zurück. Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Kennwörter für den Download.

Das Angebot an Daten

Gefahrgutdaten sind in zwei Systemen erhältlich:

UN-Nummern-System: Hier sind die in den Gefahrgutlisten der Vorschriften UN-Nummern bezogenen Daten enthalten.

BAM-Nummern-System: Dieses System stellt einerseits thematisch einen umfangreicheren Datenbestand dar und enthält andererseits zusätzlich viele ca. 3.700 Einzelstoffe, die den Gefahrgutvorschriften unterliegen, dort aber nicht namentlich genannt werden. Der Themenumfang dieses Systems ist in den folgenden Merkmalslisten abgebildet.

Merkmalsliste des BAM-Nummern-Systems für nicht radioaktive Stoffe (PDF-Datei)

Merkmalsliste des BAM-Nummern-Systems für radioaktive Stoffe (PDF-Datei)

Download von Testdaten

Nutzungsbedingungen zu Testdaten

Nutzungsbedingungen für Daten aus der Gefahrgutdatenbank der BAM im Folgenden als Datenbank bezeichnet.

Die durch den Download der Testdaten überlassene Datenbank darf nur zur Erprobung und Pilotierung der Einbindung der Datenbank in Software zur Verwendung im Bereich der Firma genutzt werden, welche diese Daten herunterlädt. Nach Beendigung der Prüfung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Download sind alle Kopien der Datenbank zu löschen. Mit der Überlassung der Datenbank wird kein Nutzungsrecht begründet. Das in der Datenbank verkörperte Know-how ist vertraulich zu behandeln. Der Nutzer darf die Datenbank zur Erprobung in dem oben genannten Zeitrahmen auch Dritten überlassen. Diese sind zuvor von dem Nutzer auf die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten.

Von uns angebotene Nummernsysteme

Neben dem UN-Nummern-System der Vorschriften bilden wir in unserer Datenbank ein detaillierteres BAM-Nummern-System ab. In diesem System sind weitergehende Daten für den Transport gefährlicher Güter enthalten, als diese in den Gefahrgutlisten abgebildet werden. Viele Einzelstoffe, welche den Gefahrgutvorschriften unterliegen, dort aber nicht namentlich genannt werden, sind den entsprechenden Sammelpositionen (n.a.g.-Einträgen etc.) zugeordnet. Für diese Stoffe liegen i. d. R. auch die entsprechenden CAS-Nummern vor. Diese Datensätze werden durch die BAM-Nummer und den BAM-Namen gekennzeichnet. Die BAM-Nummer ist eine Ordnungszahl, welche von der BAM für die verschiedenen Stoffidentitäten vergeben wird. Der BAM-Name hat einen beschreibenden Charakter für den Datensatz und dient insbesondere dazu, bereits im Namen die wesentlichen Unterschiede zwischen zwei Datensätzen hervorzuheben.

Download von Testdaten der Vorschriften
BAM-Nummern-SystemADRRIDIMDG-CodeICAO TIADNUN-Empfehlungen
UN-Nummern-SystemADRRIDIMDG-CodeICAO TIADNUN-Empfehlungen

Hinweis: Mit dem Download der Testdaten akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen (siehe oben unter "Nutzungsbedingungen zu Testdaten").

Weiterführende Informationen