Zum Zuständigkeitsbereich der BAM gehören zulassungspflichtige Versandstücke, wie beispielsweise Transport- und Lagerbehälter des Typs CASTOR V/19 für Brennelemente aus Druckwasserreaktoren, prüfpflichtige Versandstücke, radioaktive Stoffe in besonderer Form, Verpackungen für Uranhexafluorid und gering dispergierbare radioaktive Stoffe.
Zu diesem Themenkomplex führt die BAM außerdem sicherheitswissenschaftliche Untersuchungen durch. Die gewonnenen Erfahrungen fließen in die Weiterentwicklung des Regelwerks der Internationalen Atom-Energie-Organisation (IAEO) ein, welches Grundlage für die internationale und nationale Gesetzgebung ist.
Eine weitere Aufgabe ist es, Bundes- und Länderbehörden, Ministerien, internationale Behörden sowie die Industrie und Öffentlichkeit zu beraten.
Im Rahmen des Gefahrgutrechts ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gemäß, z.B. der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) §8 des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur die zuständige deutsche Behörde für:

  • die Bauartprüfung zulassungspflichtiger Versandstücke für radioaktive Stoffe
  • die Überwachung von Managementsystemen für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gerbauch, die Wartung und Inspektion von zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe
  • die Anerkennung und Überwachung von Managementsystemen für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion von nicht zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe
  • die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form
  • die Prüfung und Zulassung der Bauart von Verpackungen für nicht spaltbares oder spaltbares freigestelltes Uranhexafluorid
  • die Prüfung und Zulassung der Bauart gering dispergierbarer radioaktiver Stoffe im Einvernehmen mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Die BAM stellt über die Bauartprüfung ein Prüfungszeugnis aus, das gegebenenfalls auch Auflagenvorschläge, beispielsweise zur Qualitätssicherung und -überwachung für die Zulassung enthält.
Das BASE überprüft den Sicherheitsnachweis zulassungspflichtiger Versandstücke bezüglich der Abschirmung des radioaktiven Inhalts und der Kritikalitätssicherheit bei spaltbaren Materialien. Die Versandstückmuster-Zulassung wird durch das BASE erteilt, wenn das Prüfungszeugnis der BAM vorliegt, die o. g. Prüfungen durch das BASE abgeschlossen sind und Konstruktionszeichnungen, Stücklisten und Werkstoffspezifikationen sowie die Anweisungen für Bedienung, Wartung und wiederkehrende Prüfungen durch die BAM akzeptiert sind.
Weitere Tätigkeitsfelder der BAM ergeben sich aus der Strahlenschutzverordnung:

  • die Beurteilung der Umhüllung von radioaktiven Stoffen bezüglich Konstruktion, Werkstoffauswahl, Dichtheit sowie Qualitätssicherung bei Fertigung und Betrieb im Rahmen der Bauartzulassung von Geräten und anderen Vorrichtungen, in die sonstige radioaktive Stoffe eingefügt sind.
  • die Beurteilung von Prüffristen für wiederkehrende Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen

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