Die BAM ist gemäß § 4 der 2. SprengV zuständig für die Zuordnung von Explosivstoffen zu Lager- und Verträglichkeitsgruppen. Auf der Grundlage des § 4, Abs. (3) der 2. SprengV hat die BAM Listen über erteilte Lagergruppenzuordnungen zu führen und zugänglich zu machen.

Lagergruppenzuordnungen

Lagergruppenzuordnungen Explosivstoffe (HTML)

Gesamtliste der Lagergruppenzuordnungen im CSV-Format

Lagergruppenzuordnungen Explosivstoffe (CSV)

Weiterführende Informationen