Im Gefahrguttransportrecht geht es bei der Klassifizierung um die Zuordnung eines Stoffes oder Gegenstandes zu einer Klasse aufgrund seiner Eigenschaften.
Klassen
Das gesamte Kapitel 2 des RID/ADR befasst sich mit der Klassifizierung. Gemeinsam mit den "Handbuch über Prüfungen und Kriterien" wird darin festgelegt, wie ein Stoff zu klassifizieren und welcher Klasse er zuzuordnen ist.
Klasse | Beschreibung |
1 | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff |
2 | Gase |
3 | Entzündbare flüssige Stoffe |
4.1 | Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe |
4.2 | Selbstentzündliche Stoffe |
4.3 | Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln |
5.1 | Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe |
5.2 | Organische Peroxide |
6.1 | Giftige Stoffe |
6.2 | Ansteckungsgefährliche Stoffe |
7 | Radioaktive Stoffe |
8 | Ätzende Stoffe |
9 | Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände |
Eintragungen und UN-Nummern
Jeder Eintragung in den verschiedenen Klassen ist eine UN-Nummer zugeordnet. Folgende Arten von Eintragungen werden verwendet:
A
Einzeleintragungen für genau definierte Stoffe oder Gegenstände, einschlielich Eintragungen ür Stoffe, die verschiedene Isomere abdecken, z.B.: UN 1090 ACETON
B
Gattungseintragungen für genau definierte Gruppen von Stoffen oder Gegenständen, die nicht unter n.a.g.-Eintragungen fallen, z.B.: UN 1133 KLEBSTOFFE
C
Spezifische n.a.g.-Eintragungen, die Gruppen von nicht anderweitig genannten Stoffen oder Gegenständen einer bestimmten chemischen oder technischen Beschaffenheit umfassen, z.B.: UN 1477 NITRATE, ANORGANISCH, N.A.G.
D
Allgemeine n.a.g.-Eintragungen, die Gruppen von nicht anderweitig genannten Stoffen oder Gegenständen mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften umfassen, z.B.: UN 1325 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
Die unter B, C und D aufgeführten Eintragungen werden als Sammeleintragungen bezeichnet.
Mit der Zuordnung eines Stoffes oder Gegenstandes zu einer Eintragung sind sowohl die Verwendung als auch die Bau- und Prüf- und Transportvorschriften verbunden!
Alle Eintragungen für gefährliche Güter sind z.B. im ADR,Kapitel 3.2 Tabelle A in der Reihenfolge ihrer UN-Nummern aufgeführt. Diese Tabelle enthält entsprechende Informationen über das aufgeführte Gut, wie Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe(n), anzubringende(r) Zettel sowie Verpackungs- und Beförderungsvorschriften.
Ansprechpartner
Fragen hinsichtlich der Verpackung
Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke
Tel.: +49 30 8104 - 1312
E-Mail: bernd-uwe.wienecke@bam.de