Im Gefahrguttransportrecht geht es bei der Klassifizierung um die Zuordnung eines Stoffes oder Gegenstandes zu einer Klasse aufgrund seiner Eigenschaften.

Klassen

Das gesamte Kapitel 2 des RID/ADR befasst sich mit der Klassifizierung. Gemeinsam mit den "Handbuch über Prüfungen und Kriterien" wird darin festgelegt, wie ein Stoff zu klassifizieren und welcher Klasse er zuzuordnen ist.

KlasseBeschreibung
1Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
2Gase
3Entzündbare flüssige Stoffe
4.1Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe
4.2Selbstentzündliche Stoffe
4.3Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
5.2Organische Peroxide
6.1Giftige Stoffe
6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
7Radioaktive Stoffe
8Ätzende Stoffe
9Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Eintragungen und UN-Nummern

Jeder Eintragung in den verschiedenen Klassen ist eine UN-Nummer zugeordnet. Folgende Arten von Eintragungen werden verwendet:

A
Einzeleintragungen für genau definierte Stoffe oder Gegenstände, einschlielich Eintragungen ür Stoffe, die verschiedene Isomere abdecken, z.B.: UN 1090 ACETON

B
Gattungseintragungen für genau definierte Gruppen von Stoffen oder Gegenständen, die nicht unter n.a.g.-Eintragungen fallen, z.B.: UN 1133 KLEBSTOFFE

C
Spezifische n.a.g.-Eintragungen, die Gruppen von nicht anderweitig genannten Stoffen oder Gegenständen einer bestimmten chemischen oder technischen Beschaffenheit umfassen, z.B.: UN 1477 NITRATE, ANORGANISCH, N.A.G.

D
Allgemeine n.a.g.-Eintragungen, die Gruppen von nicht anderweitig genannten Stoffen oder Gegenständen mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften umfassen, z.B.: UN 1325 ENTZÜNDBARER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.

Die unter B, C und D aufgeführten Eintragungen werden als Sammeleintragungen bezeichnet.

Mit der Zuordnung eines Stoffes oder Gegenstandes zu einer Eintragung sind sowohl die Verwendung als auch die Bau- und Prüf- und Transportvorschriften verbunden!

Alle Eintragungen für gefährliche Güter sind z.B. im ADR,Kapitel 3.2 Tabelle A in der Reihenfolge ihrer UN-Nummern aufgeführt. Diese Tabelle enthält entsprechende Informationen über das aufgeführte Gut, wie Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe(n), anzubringende(r) Zettel sowie Verpackungs- und Beförderungsvorschriften.

Ansprechpartner

Fragen hinsichtlich der Verpackung

Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke
Tel.: +49 30 8104 - 1312
E-Mail: bernd-uwe.wienecke@bam.de

Weiterführende Informationen