Archiv Arbeitsgruppen
AG „Prüfstellen“
Die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) ist mit der bundesweiten Anerkennung der Prüfstellen gemäß § 6 RohrFLtg beauftragt. Die AG „Prüfstellen“ hatte die Aufgabe den Anhang XI der TRFL und die Anerkennungsregeln der ZLS zusammenzuführen. Die Anerkennungsregeln für Prüfstellen wurden vom BMUV am 08.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Vorsitzender: Ralf Middelhauve, rmiddelhauve@tuev-nord.de, TÜV NORD Systems GmbH & Co.KG
AG „Änderungen“
Anhang D der Technischen Regel für Rohrfernleitungen (TRFL) gab Hinweise an Betreiber und Behörden, wie bei einer Änderung an einer Rohrfernleitung verwaltungsmäßig zu verfahren ist. In der aktualisierten TRFL von 2017 durfte dieser Anhang aus juristischen Gründen nicht verbleiben. Die AG hatte die Aufgabe, den Anhang D in einen AfR- Bericht umzugestalten. Einer Veröffentlichung dieses Berichts hatte das BMU aus juristischen Gründen nicht zugestimmt (2019).
Vorsitzende: Sabine Sievers, sabine.sievers@airliquide.com, Air Liquide Deutschland GmbH
AG „Sachverständige“
Die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) ist mit der bundesweiten Anerkennung der Prüfstellen gemäß § 6 RohrFLtg beauftragt. Die AG „Sachverständige“ hatte die Aufgabe, die Anerkennungsgrundsätze nach § 6 RohrFLtgV und TRFL Anhang L mit den Bundesländern und ZLS abzustimmen. Die AG wurde 2019 umbenannt in AG „Prüfstellen“.
Vorsitzender: Ralf Middelhauve, rmiddelhauve@tuev-nord.de, TÜV NORD Systems GmbH & Co.KG
AG „TRFL“
Die AG „TRFL“ hatte die TRFL (2010) im Hinblick auf eine notwendige Aktualisierung (Stand der Technik, Normenverweise) überprüft und dem BMU einen Aktualisierungsvorschlag für die TRFL vorgelegt. Die aktualisierte TRFL wurde am 3. Mai 2017 veröffentlicht. Seit 2018 ist die AG „TRFL“ als „ständige AG“ eingerichtet.
Vorsitzender: Dirk Jedziny (i. R.), Evonik Technology & Infrastructure GmbH
AG "Bestehende Anlagen"
Die AG hat für bestehende Anlagen Möglichkeiten einer Nachrüstung zur Anpassung an den Stand der Technik unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinne geprüft und ergänzt. Das Ergebnis wurde in den Vorschlag des AfR für eine Neufassung der RohrFLtgV aufgenommen.
Vorsitzender: Burkhard Grundmeier (i. R.), Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie e. V.
AG „Nachbarschaftsschutz“
Die AG "Nachbarschaftsschutz" hatte das Konzept des Nachbarschaftsschutzes nach den Rohrfernleitungsvorschriften, insbesondere der TRFL, und die entsprechenden Maßnahmen dazu klarer herausgearbeitet. (S. Abschlussbericht AfR-08).
Vorsitzender: Klaus Söntgerath, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
AG „Vollzugsbehörden“
Die AG „Vollzugsbehörden“ hat den Bericht AfR-07 „Vollzugsbehörden für Rohrfernleitungsanlagen - Bestandaufnahme zu Strukturen und Aufgaben von Vollzugsbehörden“ aktualisiert. Die neue Fassung wurde 2024 fertiggestellt.
Vorsitzende: Chantal Kuhl, chantal.kuhl@lbeg.niedersachsen.de, Landesamt, für Bergbau, Energie und Geologie
AG "Antragsunterlagen"
Der Abgleich von erarbeiteten Empfehlungen für die zu fordernden Unterlagen von anzeigepflichtigen Rohrfernleitungen nach § 4a RohrFLtgV und den in Anhang A der TRFL geforderten Antragsunterlagen für alle anderen Rohrfernleitungen nach RohrFLtgV hatte ergeben, dass keine erheblichen Unterschiede über den Inhalt von Anzeige- und Antragsunterlagen bestehen. Allerdings wurde ein mögliches Aktualisierungspotential für den Anhang A ermittelt. Die AG "Antragsunterlagen" hatte den Anhang A der TRFL „Antragsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Änderung einer Rohrfernleitung“ unter Berüücksichtigung der Kommentare einiger Bundesländer überarbeitet. In der Aktualisierung der TRFL von 2017 wurde der Anhang A entsprechend angepasst.
Vorsitzender: Stephan Taddiken (i. R.), Nord-West-Oelleitung GmbH (NWO)
AG "Sicherheitsmanagement"
Die AG "Sicherheitsmanagement" hatte sich mit dem Thema Probabilistik und Deterministik von Risiko- bzw. Sicherheitskonzepten befasst. Ziel war die Versachlichung der Diskussion und die Zusammenstellung einer rationalen Argumentationsbasis auf dem Gebiet des Sicherheitsmanagements für den Bereich Pipelines. (S. Abschlussbericht AfR-06).
Vorsitzender: Prof. Robert Holländer (a. D.), Universität Leipzig
AG "CO2-Fernleitungen"
Bisher existierte für Rohrfernleitungen zur Beförderung von CO2 keine Rechtsgrundlage. Dies führte vor dem Hintergrund geplanter Leitungsprojekte sowohl bei Planern als auch bei Behörden zu Unsicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfragen und der technischen Sicherheit. Die AG "CO2-Fernleitungen" hatte die Aufgabe, mögliche sicherheitstechnische Probleme durch CO2-Fernleitungen zu identifizieren, die TRFL auf Anwendbarkeit für CO2-Fernleitungen zu prüfen und eventuellen Handlungsbedarf zu ermitteln. Mittlerweile ist die rechtliche Zuständigkeit geklärt: Im Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) vom 12. August 2012 wird auf das Energiewirtschaftsgesetz verwiesen. Die AG hatte daraufhin ihre Arbeit eingestellt.
Vorsitzender: Ralf Middelhauve, rmiddelhauve@tuev-nord.de, TÜvV Nord Systems GmbH & CoKG
AG "Erdbeben"
Die AG „Erdbeben“ hatte untersucht, ob mit den Anforderungen der TRFL zur Auslegung von Rohrfernleitungen die in Deutschland vorhandenen Gefährdungen durch Erdbeben abgedeckt werden. (S. Abschlussbericht AfR-05).
Vorsitzender: Burkhard Grundmeier (i. R.), Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie e. V.
AG "Stilllegung von Rohrfernleitungsanlagen"
In der Praxis existieren beim Umgang mit außer Betrieb genommenen bzw. stillgelegten Rohrfernleitungen unterschiedliche technische Herangehensweisen, teilweise auch Unklarheit. Die AG "Stilllegung von Rohrfernleitungsanlagen" hatte Empfehlungen technischer und organisatorischer Art zum Umgang mit außer Betrieb genommenen bzw. stillgelegten Rohrfernleitungen zusammengetragen. (S. Abschlussbericht AfR-04).
Vorsitzender: Walter Reinhard (a. D.), Regierungspräsidium Darmstadt
AG "Schnittstelle Tanklager / Rohrfernleitung"
Die Genehmigungs- und Überwachungspflichten für Rohrfernleitungen und Tanklager (Werksgelände) sind nach deutschem Recht unterschiedlich. Um Behörden- und Betreiberpflichten klar zu definieren und abzugrenzen, war es notwendig, nachvollziehbare Schnittstellen zu definieren. Der AfR hatte die Problematik der rechtlichen und organisatorischen Abgrenzung der beiden technischen Arbeitsbereiche "Rohrfernleitungsanlagen und Tanklager" in sein Arbeitsprogramm aufgenommen und eine Arbeitsgruppe mit der Lösung dieser Problematik beauftragt. (S. Abschlussbericht AfR-03).
Vorsitzender: Walter Reinhard (a. D.), Regierungspräsidium Darmstadt
AG „Raum- und Flächenplanung“
Am 14./15. Dezember 2006 wurde im Auftrag des BMU von der BAM das Fachgespräch "Raum- und Flächenplanung bei Pipelines" durchgeführt. Die AG „Raum- und Flächenplanung“ hatte die Aufgabe zu beraten, ob und wie hinsichtlich der Raum- und Flächenplanung bei Rohrfernleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe weiter verfahren werden sollte, und eventuellen Handlungsbedarf zu ermitteln. (S. Abschlussbericht AfR-02).
Vorsitzender: Klaus Söntgerath, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
AG „Rohrfernleitungskataster"
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen befasst sich mit der Erstellung eines IT-gestützten Leitungskatasters in NRW. Die AG "Rohrfernleitungskataster" hatte die Aufgabe über Vor- und Nachteile sowie Inhalte und Umsetzung eines möglichen bundesweiten Leitungskatasters zu beraten und dem BMU Vorschläge hierzu zu unterbreiten. (S. Abschlussbericht AfR-01).
Vorsitzende: Sabine Sievers, sabine.sievers@airliquide.com, AIRLIQUIDE Deutschland GmbH
AG „Aktualisierung der TRFL“
Die TRFL von 2003 war überarbeitungsbedürftig. Aufgabe der AG „Aktualisierung der TRFL“ war die Anpassung der Normenverweise sowie die Überprüfung des Textteils im Hinblick auf den Stand der Technik. Der AfR hatte dem BMU den Entwurf einer aktualisierten TRFL vorgelegt. Die Arbeitsergebnisse wurden in die TRFL in der Fassung von 2010 übernommen.
Vorsitzender: Burkhard Grundmeier (i. R.), Bundesverband Erdöl, Erdgas und Geoenergie e. V..
AG „Überwachung auf schleichende Leckagen“
Die AG „Überwachung auf schleichende Leckagen“ hatte die Aufgabe, Interpretationsempfehlungen und Klarstellungen zur Technischen Regel für Rohrfernleitungen (TRFL) zu erarbeiten. Ziel war die Vermeidung von unterschiedlichen Interpretationen der Anforderungen der TRFL seitens der Behörden und der Betreiber. Die Arbeitsergebnisse wurden in die TRFL in der Fassung von 2010 übernommen.
Vorsitzender: Dirk Jedziny (i. R.), Infracor GmbH
AG „Anhang D“
Die AG „Anhang D“ hatte die Aufgabe, dem BMU Umsetzungsempfehlungen vorzuschlagen, wie bei einer Änderung an einer Rohrfernleitung verwaltungsmäßig zu verfahren ist, z.B. in welchen Fällen eine Plangenehmigung oder eine Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern ist. Die Arbeitsergebnisse wurden in die TRFL in der Fassung von 2010 übernommen.
Vorsitzender: Walter Reinhard (a. D.), Regierungspräsidium Darmstadt
AG „Sachverständige“
Die Rohrfernleitungsverordnung hatte lange Zeit keine eigenen Anforderungen an Sachverständige nach § 6 RohrFLtgV festgelegt. Sie bezog sich bis 31.12.2012 noch auf die alten, teilweise zurückgezogenen Rechtsvorschriften Verordnung brennbarer Flüssigkeiten und Gashochdruckleitungsverordnung. Dem BMU wurden Vorschläge für Anforderungen an Sachverständige vorgelegt, welche ab 2008 in der RohrFLtgV veröffentlicht wurden und seit 2013 die alte Regelung ersetzen (§§ 5, 6 RohrFLtgV, Anhänge II, XI der TRFL).
Vorsitzender: Ralf Middelhauve, rmiddelhauve@tuev-nord.de, TÜV NORD Systems GmbH & Co.KG