Erscheinungsdatum 27.02.2020

Die Allgemeinverfügung regelt die Beförderung auf der Straße von tierischen Stoffen, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem hochpathogenen Vogelgrippe-Virus (HPAIV), dem Tollwut-Virus oder ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie B infiziert sind.